Warnkleidung


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Auszug aus EN ISO 20471
Neue Warnschutznorm EN ISO 20471

Warnschutzbekleidung ist für Menschen, die auf verkehrsnahen Flächen oder unmittelbar im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrsarbeiten, unverzichtbar. Ihre fluoreszierenden Farben und reflektierenden Streifen erhöhen die Sichtbarkeit für Fahrzeugführer oder Bediener anderer technischer Geräte und helfen so Unfälle zu vermeiden. Seit Herbst 2013 ersetzt die neue »EN ISO 20471 Hochsichtbare Warnkleidung« die bisherige EN 471:2003+A1:2007.

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Grundsätzliche Änderungen

Mit der neuen Norm sind einige grundsätzliche Änderungen 1verbunden. Während bisher zwischen gewerblichem (EN 471) und nicht-gewerblichem Einsatz (EN 1150) unterschieden wurde und damit die Beschreibung der Tätigkeit im Mittelpunkt stand, liegt der neuen Norm eine Risikobetrachtung zugrunde. Im informativen Anhang A wurden drei Risikostufen festgelegt: hoch, mittel und gering. Die EN ISO 20471 bezieht sich ausschließlich auf Warnkleidung zum Schutz in Situationen, in denen das Risiko, übersehen zu werden, hoch ist. Anforderungen an die Bekleidung bei mittlerem und geringem Risiko werden in die Revision der EN 1150 und EN 13356 einfließen.

Die EN ISO 20471 definiert für passive Verkehrsteilnehmer abhängig von der Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Fahrzeuge drei Bekleidungsklassen (1, 2, 3) mit Mindestflächen in m² an fluoreszierendem Hintergrundmaterial und retroreflektierendem Material. Klassen und Mindestflächen entsprechen der EN 471. Um optimalen Schutz zu gewährleisten, muss Warnkleidung der Klasse 3 mindestens über 0,8 m2 Hintergrund- und 0,2 m² Reflexmaterial verfügen. Nach wie vor möglich ist es, fluoreszierendes Hintergrundmaterial in unterschiedlichen Warnfarben zu verarbeiten und für die geforderte Fläche aufzuaddieren.


Bessere 360-Grad-Sichtbarkeit

Aus Gründen der besseren Rundumsichtbarkeit muss Warnkleidung der Klasse 3 neuerdings den Torso und die Arme und/oder die Beine mit fluoreszierendem Material und retroreflektierenden Streifen umschließen. Warnwesten und Latzhosen sind folglich in der Klasse 3 als einzelne Kleidungsstücke nicht mehr zertifizierbar. Außerdem fließen die bislang häufig verwendeten Reflexstreifen am Bund der Latzhose nicht mehr in die Erfassung der Gesamtfläche an Reflexmaterial ein. Latzhosen fallen damit wie die Bundhosen in Klasse 1. Sie können jedoch in Kombination mit  einer Warnweste oder Warnschutzjacke in Klasse 2 oder 3 eingestuft werden, wenn die sichtbaren Gesamtflächen den vorgeschriebenen Mindestwerten entsprechen. Zu beachten ist, dass die Gesamtfläche aller Logos von den sichtbaren Flächen abgezogen wird. Darum empfiehlt es sich, Fläche und Position der Logos für die Baumusterprüfung anzugeben. Ansonsten verlieren die Bekleidungsteile bei einer nachträglichen Veredelung ihre Zertifizierung. Die Refexstreifen und neuerdings auch das Hintergrundmaterial (vertikal) müssen eine Mindestbreite von 5 cm aufweisen.


Was tun mit EN-471-zertifizierter Warnschutzbekleidung?

EN-471-zertifi zierte Warnschutzbekleidung mit noch gültiger Baumusterprüfung darf bis zum Ablauf der darin vermerkten Frist vertrieben werden. Seit 2010 ist die Gültigkeit der Zertifikate auf fünf Jahre begrenzt. Danach muss die Kleidung auf Grundlage der aktuell geltenden Norm nachzertifiziert werden. Die Nutzungsdauer bereits angeschaffter Kleidung ist unbefristet.